Nachrichten

Kanalerneuerung in der Straße „Talheim“ in Dotzheim

In der kommenden Woche, ab Montag, 10. Mai, beginnen die ELW (Entsorgungsbetriebe der Landeshauptstadt Wiesbaden) mit der Einrichtung der Baustelle und anschließend mit der Erneuerung des Abwasserkanals in der Straße „Talheim“.

 

Auf rund 220 Metern wird der schadhafte Kanal in offener Bauweise durch einen neuen ersetzt. Insgesamt erneuern die ELW rund sechs Kilometer Kanal pro Jahr. Die Kanalbauarbeiten werden rund fünf Monate dauern, voraussichtlich bis Anfang Oktober.

 

Die Baumaßnahme beginnt in der Erich-Ollenhauer-Straße und erstreckt sich über die sich aufgabelnde Stichstraße „Talheim“. In Anschluss erfolgt eine Straßensanierung. In Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde erfolgt eine abschnittsweise Vollsperrung der Straße. Der durch die Feuerwehr nicht befahrbare Bereich wird eine Länge von 25 Metern nicht überschreiten. Die ELW bitten für die mit den Arbeiten verbundenen Beeinträchtigungen schon jetzt um Verständnis.

 

 

Schulung der Wiesbadener Einzelhändler für mehr „Sichtbarkeit im Netz“

Im Rahmen einer Kooperation bietet der Handelsverband Hessen in Zusammenarbeit mit dem Referat für Wirtschaft und Beschäftigung im Dezernat des Bürgermeisters am Dienstag, 25. Mai, von 19 bis 21 Uhr für alle Wiesbadener Einzelhändler eine kostenlose Online-Schulung zum Thema „Sichtbarkeit im Netz“ an.

 

Die Teilnahme an der Schulung ist kostenlos. Anmelden können sich interessierte Wiesbadener Einzelhändler unter www.handel.digital/veranstaltungen/schulung-bensheim-wiesbaden. Wenige Tage vor der Veranstaltung erhalten die Teilnehmenden die Zugangsdaten per E-Mail.

 

Gerade durch die Pandemie sind die Anforderungen zum Thema Digitalisierung für den Handel noch weiter gestiegen. So werden beispielsweise Kundenkommunikation, Kundengewinnung und Produktwerbung zunehmend digitaler. In der Schulung geht es daher um diese Themen: Warum sollte ein Händler im Internet sichtbar sein? Wie funktioniert die Kommunikation mit den Kunden? Welche Strategien gibt es für kleinste und kleine Unternehmen? Mit den neu erworbenen Kenntnissen können die verschiedenen Online-Kanäle aktiver genutzt werden.

 

„Die ‚Sichtbarkeit im Netz‘ spielt gerade vor dem Hintergrund der Zusammenarbeit der Wirtschaftsförderung im Rahmen der Kampagne „Restart-City“ mit dem ‚heimatschatz.wiesbaden‘ eine wichtige Rolle“, so Bürgermeister und Wirtschaftsdezernent Dr. Oliver Franz. „Die Stadt unterstützt die Wiesbadener Einzelhändler dabei, digitaler zu agieren und auf der Wiesbaden-Plattform von ‚heimatschatz‘ sichtbar zu werden. Diese Schulung kann auf dem Weg hin zu stärkerer Digitalisierung eine wichtige Informationsquelle sein.“

 

 

Hessische Landesregierung im Gespräch mit den Kirchen

Hessische Landesregierung im Gespräch mit den Evangelischen Kirchen und Katholischen Bistümern in Hessen
Ministerpräsident Volker Bouffier: „Hessen lebt die Ökumene und wird ein hervorragender Gastgeber für den Kirchentag 2021 sein“

Wiesbaden. Hessen ist Austragungsort für den 3. Ökumenischen Kirchentag. Er wird vom 13. bis 16. Mai digital aus Frankfurt am Main übertragen. Der Stand der Planungen für die „Tage der Gemeinschaft“ standen am Dienstagabend im Mittelpunkt des diesjährigen Spitzengesprächs der Hessischen Landesregierung mit den Evangelischen Kirchen und Katholischen Bistümern in Hessen. Das alljährliche Spitzengespräch, das vom Hessischen Ministerpräsidenten Volker Bouffier initiiert wurde, fand pandemiebedingt per Videokonferenz statt. „Wir Hessen leben die Ökumene. Der enge Austausch und die Zusammenarbeit mit den Evangelischen Kirchen und den Katholischen Bistümern ist hier gelebte Tradition. Daher werden Hessen und Frankfurt hervorragende Gastgeber für den Ökumenischen Kirchentag sein“, erklärte der Hessische Ministerpräsident, der am 16. Mai 2021 am Schlussgottesdienst mit Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier in Frankfurt teilnehmen wird.

 

„Digital und dezentral“ – so lautet das Motto des Ökumenischen Kirchentags. Pandemiebedingt findet das Programm weitgehend digital statt. Das hat den Vorteil, dass Christinnen und Christen aus der ganzen Republik zuschauen und den Kirchentag dezentral mitfeiern können. „Ökumene lebt von Begegnung, diese ist in diesem Jahr leider nicht möglich. Aber warum nicht aus der Not eine Tugend machen? Jetzt können Menschen aus allen Regionen der Republik den Kirchentag - wo auch immer sie gerade sind - mitverfolgen.  Ich bin mir sicher, dass das vielfältige Programm an allen Tagen für jede und jeden etwas zu bieten hat“, so Bouffier. Zu den einladenden Kirchen gehören in diesem Jahr das Bistum Limburg und die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau. Bischof Dr. Bätzing stellte fest: „Der 3. Ökumenische Kirchentag findet statt und von ihm geht ein starkes Signal für unsere Gesellschaft, gerade auch in der Pandemie aus. Der ÖKT macht deutlich, dass wir als Christinnen und Christen für Themen wie gesellschaftlicher Zusammenhalt, soziale Gerechtigkeit und weltweite Solidarität eintreten“. Kirchenpräsident Dr. Jung dankte für die Unterstützung, die der Kirchentag durch die Landesregierung erfährt und bekräftigte den unverzichtbaren ökumenischen Impuls dieser gemeinsamen Tage. Mit dabei sind auch die Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck und die Bistümer Mainz und Fulda und die Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen Hessen-Rheinhessen.

 

Ob Oster- oder Weihnachtsfeste, Beerdigungen, Hochzeiten oder die regelmäßigen Sonntagsgottesdienste – seit mehr als einem Jahr hat das Coronavirus auch Auswirkungen auf die Aktivitäten der Kirchen. Folglich war die Pandemie erneut ein Thema beim diesjährigen Spitzengespräch. „Während der gesamten Pandemie befinden wir uns in einem Spagat zwischen dem Schutz der Bevölkerung auf der einen und der Ausübung der Freiheitsrechte auf der anderen Seite. Die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit der Hessischen Landesregierung mit den Kirchen hat entschieden dazu beigetragen, dass wir schnell pragmatische Lösungen erzielen konnten. Die Kirchen haben uns in unserem Bemühen, die Pandemie zu bewältigen, tatkräftig unterstützt“, sagte Ministerpräsident Volker Bouffier, der sich bei allen Kirchenvertreterinnen und Kirchenvertretern für das vertrauensvolle Miteinander bedankte. Bischöfin Dr. Hofmann erwiderte den Dank und fügte an: “In den nächsten Monaten wird es darum gehen, die sozialen Folgen der Pandemie gemeinsam zu bewältigen. Dazu gehört es, Gräben zwischen Impfgegnern und Impfbefürworter zu überwinden, jungen Menschen Räume der Begegnung zu eröffnen, erschöpfte Familien zu unterstützen, Menschen aus der Einsamkeit zu holen und wieder zu zivilgesellschaftlichem Engagement zu ermuntern. Dazu werden die Kirchen ihren Beitrag leisten und ihre Kompetenzen und ihre spirituellen und sozialen Ressourcen einbringen.“
Bischof Dr. Gerber sprach die Lernpotentiale aufgrund der gemachten Erfahrungen insbesondere im Umgang mit Unsicherheit, Grenzen und nicht aufzulösende Komplexitäten an.

 

Ein weiterer Themenkreis nahm die kirchlichen Schulen in Hessen in den Blick. Bischof Prof. Dr. Kohlgraf und Kirchenpräsident Dr. Jung bekräftigten die Bereitschaft, weiterhin im Bereich der Förder- und Berufsschulen sowie der Allgemeinbildenden Schulen präsent zu bleiben. „Die Ersatzschulen in kirchlicher Trägerschaft sind eine Bereicherung in unserem hessischen Schulsystem, die wir weiterhin unterstützen werden“, erklärte der Hessische Ministerpräsident.

 

Die Evangelischen Kirchen waren durch den Kirchenpräsidenten der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, Dr. Dr. h.c. Volker Jung, vertreten. Außerdem nahm die Bischöfin der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck, Prof. Dr. Beate Hofmann, und der Präses der Evangelischen Kirche im Rheinland, Dr. Thorsten Latzel, an dem Gespräch teil. Die Katholische Kirche war mit dem Limburger Bischof Dr. Georg Bätzing, der seit März 2020 auch der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz ist, vertreten. Außerdem nahmen der Mainzer Bischof Prof. Dr. Peter Kohlgraf und Bischof Dr. Michael Gerber von der Diözese Fulda sowie Erzbischof Becker aus Paderborn an dem Gespräch teil.

 

Die Hessische Landesregierung war mit Ministerpräsident Volker Bouffier, seinem Stellvertreter, Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir, dem Chef der Hessischen Staatskanzlei, Staatsminister Axel Wintermeyer, Finanzminister Michael Boddenberg, Kultusminister Prof. Dr. Alexander Lorz und dem Sprecher der Hessischen Landesregierung, Staatssekretär Michael Bußer, vertreten.

 

   

Mobile Impfteams nach Kölner Vorbild auch in Wiesbaden ermöglichen

SPD Rathausfraktion startet Initiative für gemeinsamen Antrag zum Einsatz mobiler Impfteams in Stadtteilen mit hohen sozialen Bedarfslagen

 

„Wir müssen die Menschen dort abholen, wo sie wohnen, damit sie nicht noch mehr an den gesellschaftlichen Rand gedrängt werden. Es ist unsere Aufgabe als Politik, gerade die verwundbarsten Mitglieder unserer Gesellschaft zu schützen und einen umfassenden Impfschutz für alle Wiesbadener*innen zu gewährleisten“, so Simon Rottloff, der sozial- und gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Wiesbadener Rathaus. Deshalb soll der Magistrat prüfen, ob ein Einsatz mobiler Impfteams wie etwa in Köln auch in Wiesbaden möglich ist. Die Corona-Pandemie und deren Folgen trifft alle – aber nicht alle gleich stark! Corona verschärft die Ungleichheit in unserer Gesellschaft. Für Menschen in herausfordernden Wohn- und Beschäftigungsverhältnissen ist die Gefahr einer Ansteckung mit dem Coronavirus besonders hoch. Sie haben meist nicht die Möglichkeit im Homeoffice zu arbeiten und durch die beengten Wohnverhältnisse und den Mangel an Grünflächen und Spielplätzen können sie oftmals den Kontakt zu ihren Nachbarn nicht vermeiden. Hinzu kommen häufiger auch Sprachhürden und Informationsdefizite. Ebenso ist die wohnortnahe ärztliche Versorgung (etwa für einen Impftermin beim Hausarzt) nicht immer gewährleistet. Deshalb ist hier die Gefahr eines großflächigen Corona-Ausbruchs deutlich höher als in Wohngebieten mit Einfamilienhäusern.


Aktuelle Studien haben außerdem gezeigt, dass Menschen aus Wohngebieten mit hohen sozialen Bedarfslagen nicht nur besonders stark gefährdet sind, sich mit Covid-19 zu infizieren, sondern hierbei auch ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf der Krankheit haben. Vielen Bewohnern ist dieses Risiko allerdings nicht bewusst und oftmals sind sie nicht ausreichend über ihre Impfmöglichkeiten informiert. Mit mobilen Impfteams, die vor Ort in den Quartieren aktiv sind, versucht die Stadt Köln dieser Herausforderung gerecht zu werden.

 

 

Bouffier und StM Klose zu den Maßnahmen MPK und Kabinett

Ministerpräsident Volker Bouffier und Hessens SozialministerKai Klose zu den Kabinetts-Beschlüssen im Anschluss an die Bund-Länder-Beratungen:
„Verantwortungsvolle, behutsame Öffnungsschritte – Impfen und Tests helfen beim Weg aus dem Lockdown“

 

Wiesbaden. Die Hessische Landesregierung hat heute in einer Kabinettssitzung über die Ergebnisse der gestrigen Bund-Länder-Konferenz beraten und entsprechende Beschlüsse gefasst. „Worauf wir uns von Seiten der Länder in den langen Verhandlungen mit dem Bund verständigt haben, ist ein Kompromiss. Denn wir müssen weiterhin vorsichtig sein, um das Erreichte nicht zu gefährden. Wichtige Teile des hessischen Perspektivplans finden sich in dem Beschluss wieder. Die möglichen Öffnungsstufen sind nun definiert. Und die Instrumente Impfen und Testen werden helfen, den Weg aus dem Lockdown behutsam und Schritt für Schritt zu gehen“, sagte Ministerpräsident Volker Bouffier im Anschluss an die Kabinettsitzung.

 

Ab Montag besteht zudem für alle Bürgerinnen und Bürger der Anspruch, einmal pro Woche einen kostenlosen Schnelltest durchführen zu lassen, auch wenn sie keine Symptome haben. „Die ausreichende Verfügbarkeit von Schnelltests sowie die Zulassung erster Produkte zur Selbstanwendung ermöglichen, den Baustein „Testen“ weiter auszubauen. Zwingende Voraussetzung ist, dass der Bund die nationale Teststrategie – wie angekündigt – entsprechend anpasst“, erläuterte Gesundheitsminister Kai Klose.

 

Was gilt ab Montag in Hessen? Die Regelungen im Einzelnen:

Die bestehenden Maßnahmen und Beschränkungen bleiben bis zum 28. März bestehen. Darüber hinaus wurden folgende Lockerungen ab dem 8. März vereinbart:

 

Private Treffen

Kontakte einzuschränken und zu verringern bleibt ein wichtiges Instrument, um die Pandemie einzugrenzen. Deshalb sind auch weiterhin Beschränkungen notwendig, auch wenn die pandemische Entwicklung Lockerungen zulässt. Entsprechend sind ab Montag Treffen von zwei Haushalten mit höchstens 5 Personen möglich. Kinder bis 14 Jahren zählen nicht mit.

 

Einkaufen / Einzelhandel

Baumärkte, Gartenmärkte, Baumschulen sowie Buchhandlungen dürfen öffnen.

Alle weiteren Geschäfte dürfen „Click & Meet“ anbieten, also Beratung und Verkauf mit vorheriger Terminvereinbarung und Datenerfassung. Es gelten zudem Zugangsbeschränkungen: Eine Person je angefangener 40 qm Verkaufsfläche.

 

Sport und Freizeit

Freizeit- und Amateursport ist entsprechend der erweiterten Kontaktregeln möglich, also mit bis zu zwei Haushalten mit höchstens 5 Personen.

Kinder unter 14 Jahren dürfen Sport unter freiem Himmel auch in Gruppen machen. Sportanlagen können vor Ort auch weiterhin geöffnet werden.

In Fitnessstudios kann – bei entsprechenden Hygienevorkehrungen – mit Einzelterminen trainiert werden. Erlaubt ist nur eine Person je 40 qm Trainingsfläche (Datenerfassung).

 

Freizeit und Kultur

Museen, Schlösser, Gedenkstätten, Tierparks, Zoos und botanische Gärten dürfen mit umfassendem Hygienekonzept öffnen. Eine Terminvereinbarung ist notwendig. Dabei müssen die Kontaktdaten hinterlegt werden, um Kontakte nachverfolgen zu können.

 

Dienstleistungen / Körperpflege

Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege dürfen unter strengen Auflagen öffnen. Dazu zählen Terminvereinbarung und Kontaktdatenerfassung. Wenn bei der Behandlung nicht durchgehend eine Maske getragen werden kann, soll ein tagesaktueller Schnelltest vorliegen oder vor Ort ein Selbsttest durchgeführt werden.

 

Quarantäne:

Nach einer positiven Selbsttestung muss sich der Getestete unmittelbar in Quarantäne begeben und zusätzlich einen PCR-Test durchführen.

Einreisende aus Virusvarianten-Gebieten müssen sich in eine 14-tägige Quarantäne begeben. Eine Verkürzung durch einen negativen Corona-Test ist nicht möglich.

Die Vorgaben gelten auch für geimpfte Personen.

 

 

   

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