Politik

Wolfgang Gores: „Die Sprache ist das A und O“

Wolfgang Gores, sozialpolitischer Sprecher der CDU-Rathausfraktion begrüßt Pläne der für die Integration zuständigen Landesminister. Sie hatten ange-kündigt, die Sprachförderung für Zuwanderer verbessern zu wollen, um so de-ren Integration zu erleichtern. „Die Sprache ist das A und O, nur wer sie be-herrscht, kommt tatsächlich in seiner neuen Heimat an und fühlt sich nicht mehr fremd und verloren“, erklärt Gores.


Er betont weiter, gleichzeitig fordern und fördern zu wollen. „Wir müssen al-les Notwendige tun und die Voraussetzungen schaffen, damit Zuwanderer unsere Sprache erlernen können.“ Man müsse ihnen aber auch klar machen, dass es in ihrem Interesse liegt, sich in der neuen Heimat verständlich ma-chen zu können. Denn wer die Sprache nicht richtig beherrscht, könne leicht missverstanden werden. „Dies kann dann wiederum beim Gegenüber zu Miss-verständnissen oder sogar zu Aggressionen führen. Das Beherrschen der deutschen Sprache ist somit auch eine Voraussetzung für ein friedliches Mit-einander.“


Doch es sind nicht die Zuwanderer alleine, die von guten Deutschkenntnissen profitieren würden, argumentiert der CDU-Sozialpolitiker. Er verweist auf die vielen Unternehmen im Land, die händeringend und oft vergeblich nach Fach-kräften suchen. „Häufig finden sie gute und zuverlässige Leute, die aber dann wegen schlechter Sprachkenntnisse durch die Prüfungen fallen.“ Nur mit gu-ten Deutschkenntnissen, so Gores, könnten Zuwanderer im Kampf gegen den Fachkräftemangel helfen.
Schließlich spricht sich Gores ähnlich wie auch das NRW-Integrationsministe-rium dafür aus, dem Sprachproblem mit besonderen Anreizen Herr zu wer-den. Bislang müssen Zuwanderer acht Jahre mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland gelebt haben, um eingebürgert werden zu können. Zuwande-rern, die besonders gute Integrationsleistungen wie das Beherrschen der deutschen Sprache vorweisen können, könnte als Anerkennung die Einbürge-rung schon nach vier Jahren ermöglicht werden.

 

DGB kritisiert Hartz-IV-Sanktionen

Stellungnahme zu steigenden Zahlen der Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfängerinnen und - Empfänger in Hessen

Michael Rudolph, Vorsitzender des DGB-Bezirks Hessen-Thüringen sagt heute in Frankfurt:

„Der DGB Hessen-Thüringen kritisiert die steigende Zahl von Sanktionen gegenüber ALG II-Empfängern in Hessen. Die ALG II-Sätze sind eine soziale Sicherung auf der Basis des Existenzminimums! Das zu kürzen, ist ein Angriff auf die Menschenwürde. Gute Löhne und sichere Arbeit schaffen Motivation, garantieren Teilhabe und ein Leben in Würde."

 

Lorenz: Kritik an Ausschüttungen der Sparkassen

Bernhard Lorenz, finanzpolitischer Sprecher der CDU-Rathausfraktion, unter-stützt die Kritik des Landesrechnungshofes an der Ausschüttungspraxis hessi-scher Sparkassen. Dieser hatte moniert, dass die Kommunen als Träger der Sparkassen kaum von deren Gewinnen profitieren, obwohl die Institute finan-ziell sehr gut dastünden. „Diese auch in Wiesbaden geübte Praxis kritisiert die CDU-Rathausfraktion schon lange“, erklärt Lorenz.


Der Präsident des Rechnungshofes Dr. Walter Wallmann hatte berichtet, dass lediglich neun der 33 Sparkassen Gewinnanteile an ihre Träger ausschütten würden. Wie Wallmann betont auch Lorenz, dass die Kommunen mehr Ge-winnanteile einfordern sollten. Dies gelte ganz besonders auch für die Lan-deshauptstadt. Denn die Nassauische Sparkasse (Naspa) mit Sitz in Wiesba-den ist eines der Institute, die gar nichts an ihren Träger ausschütten. Lorenz kritisiert zudem, dass die Städte als Träger häufig leer ausgehen, während die Sparkassen gleichzeitig Millionen an ihre Stiftungen überweisen würden. Da-mit würden Entscheidungen über die Verwendung dieser Mittel dem demo-kratischen Prozess in den Körperschaften systematisch entzogen.
Wallmann und Lorenz verweisen darauf, dass die Bürger direkt von diesen Ausschüttungen profitieren könnten. So konnte in Hanau eine Anhebung der Grundsteuer vermieden werden, weil die dortige Sparkasse den maximal möglichen Betrag in Höhe von sechs Millionen Euro ausgeschüttet hat. In Wiesbaden könnten die Grundstückseigentümer 40 Hebesatzpunkte sparen, würde die Nassauische Sparkasse die vom Landesrechnungshof empfohlene Gewinnabführung zahlen. Dies käme aufgrund des Umlageverfahrens dann auch den Mietern zugute. Eine solche Ausschüttung ist allerdings satzungs-rechtlich derzeit nicht vorgesehen.


Bernhard Lorenz kritisiert schließlich, dass die Vorstandsmitglieder der Nas-sauischen Sparkasse sehr hohe Bezüge einstreichen würden. Nach Angaben des Landesrechnungshofes würden vier Mitglieder bis zu 2,2 Millionen Euro kassieren. Andere Gesellschaften wie etwa die ESWE-Versorgung würden ei-nen Millionenbetrag ausschütten, während deren Vorstände gleichzeitig viel weniger verdienten.

 

   

Zehn Jahre Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen

Anlässlich zehn Jahre Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen stellt Sozialdezernent Christoph Manjura den Stand der Umsetzung für die Landeshauptstadt Wiesbaden vor.

2009 ist die Bundesrepublik Deutschland der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen beigetreten. Damit verbunden ist die Verpflichtung, die selbstverständliche Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigung am Leben in der Gemeinschaft zu sichern. Diese Verpflichtung gilt nicht nur für öffentliche Verwaltungen, sondern für alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens.

 

„Durch den kontinuierlichen Ausbau mobiler Dienste, die fachliche Weiterentwicklung in engem Austausch mit den Kindertagesstätten aller Träger in Wiesbaden und erhebliche kommunale Mittel ist es in den vergangenen Jahren gelungen, dass Kinder mit Behinderungen die Kindertagesstätte besuchen können, in die auch die Nachbarskinder gehen“, erläutert der Sozialdezernent am Beispiel der Kindertagesstätten. Die Betreuung und gezielte Förderung von Kindern mit Behinderung sei für die Kindertagesstätten eine wichtige Herausforderung. Manjura verweist auf die verschiedensten Formen von Beeinträchtigungen, mit denen Kinder mit Behinderung zu leben haben und betont: „Deshalb ist es erforderlich, die Kindertagesstätten bei dieser Aufgabe fachlich kompetent zu unterstützen. Entsprechende Dienste sind bei IFB-Känguru, der Lebenshilfe Wiesbaden und den Johannitern aufgebaut.“

 

Barrierefreies Planen, Bauen und Wohnen ist eine wesentliche Voraussetzung für die Teilhabe von Menschen mit Behinderung. Dabei geht es nicht nur um die speziellen Bedürfnisse von Menschen, die auf den Rollstuhl angewiesen sind, sondern auch darum, so zu bauen, dass Blinde, Hörgeschädigte oder Menschen mit kognitiven Einschränkungen zurechtkommen. „Hinkommen, reinkommen, klarkommen“, mit diesen einfachen Worten fasst Joachim Mast, Sprecher des Arbeitskreises der Behindertenorganisationen und Interessengemeinschaften Behinderter die Herausforderungen kurz und knapp zusammen.

 

Öffentliche Straßen, Flächen und Gebäude sind mittlerweile überwiegend barrierefrei. Für die städtischen Wohnungsgesellschaften ist es selbstverständlich, bei neuen Bauvorhaben, aber auch bei Sanierungen ihres Wohnungsbestandes Möglichkeiten des barrierefreien Bauens konsequent umzusetzen. Im öffentlichen Personennahverkehr sind nur noch Niederflurbusse im Einsatz, die es Menschen ermöglichen, mit Rollstuhl oder Rollator bequem in den Bus ein- und auszusteigen. Auch wenn es noch nicht gelungen ist, alle Bushaltestellen im Stadtgebiet barrierefrei auszubauen, kann festgehalten werden, dass in diesem Bereich riesige Fortschritte erzielt werden konnten. Zusätzlich werden Ampelanlagen an Fußgängerüberwegen und Bushaltestellen mit akustischen Signalanlagen und Sprach-Informationssystemen ausgestattet, von denen insbesondere Menschen mit Beeinträchtigungen profitieren.

 

Die Beispiele zeigen auch, dass Barrierefreiheit nicht als Aufgabe eines Dezernats geleistet werden kann, sondern vielmehr als Querschnittsaufgabe zwischen den Dezernaten, Ämtern und städtischen Gesellschaften aufzugreifen ist. Manjura verweist hier beispielhaft auf die Kooperation mit den bauverwaltenden Ämtern. Barrierefreie Stadtgestaltung und barrierefreier Wohnungsbau wurden von der Landeshauptstadt Wiesbaden nicht erst mit der Verabschiedung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen als besondere Herausforderung aufgegriffen. Bereits im Jahr 1984 wurde in Wiesbaden die Beratungsstelle für barrierefreies Planen, Bauen und Wohnen eingerichtet. Diese besteht bis heute. Als weiteres sichtbares Ergebnis der dezernatsübergreifenden Kooperation verweist der Sozialdezernent auf die Musterausstellung „Belle Wi“ zu barrierefreiem Wohnen und hilfreicher Technik des Amtes für Soziale Arbeit in der Föhrerstraße. Diese ist gemeinsam mit dem Hochbauamt realisiert worden; sie eröffnet die Möglichkeit, barrierefreie Einrichtungen, wie beispielsweise Bad und Küche, auszuprobieren, aber auch technische Lösungen kennenzulernen, die den Alltag erleichtern. „Ich freue mich, dass dieses Angebot rege in Anspruch genommen wird“, freut sich Manjura, der auch selbst regelmäßig zu Veranstaltungen vor Ort ist.

 

Beratung, Information und Kommunikation zu behinderungsspezifischen Themen wird nicht nur im Rahmen des Bauens und Wohnens groß geschrieben. Beratungsangebote sind durch die Beratungsstellen für selbständiges Leben im Alter und dem Pflegestützpunkt kontinuierlich ausgebaut worden. Bescheide und Informationen sind in unterschiedlichen barrierefreien Formaten verfügbar. Ein gelungenes Beispiel ist auch die Broschüre „Rechtliche Vorsorge – Informationen in leicht verständlicher Sprache“. Erst ein Jahr alt ist die „Ergänzende unabhängige Teilhabe Beratung EUTB“, die ihren Sitz in Wiesbaden in der Ehrengartstraße hat und von der IFB angeboten wird.

 

Für ihre Arbeit bei der Umsetzung der vor zehn Jahren verabschiedeten Behindertenrechtskonvention ist die Landeshauptstadt Wiesbaden von der Europäischen Kommission mit dem Access City Award 2016 ausgezeichnet worden. Manjura sieht dies als Bestätigung und verweist insbesondere auf die Beteiligung und aktive Mitsprache des Arbeitskreises der Behindertenorganisationen und Interessengemeinschaft Behinderter. Die dort vorhandenen Expertisen der Betroffenen seien ein wesentlicher Baustein bei der Realisierung von Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen. Die Auszeichnung der Europäischen Kommission sieht der Sozialdezernent als Bestätigung und Ansporn gleichzeitig: „Wir sehen nach wie vor wichtige Herausforderungen. Gerade weil die Aufgaben nur gemeinsam angenommen werden können und weil sie so vielfältig sind, setze ich zudem auf den breiten Diskurs in unserer Stadtgesellschaft.“

 

 

Bericht des Schuldezernates im Ausschuss bestätigt klare Sanierungsperspektive für WLS

Schmehl: Mittel für ersten Sanierungsabschnitt im Haushalt bereitstellen


Die SPD-Stadtverordnetenfraktion begrüßt den Bericht des Schuldezernenten Axel Imholz im letzten Ausschuss für Schule, Kultur und Städtepartnerschaften am vergangenen Donnerstag. Demnach sollen mit Blick auf den ersten Sanierungsabschnitt der Wilhelm Leuschner-Schule in den Haushaltsberatungen Mittel durch die Stadtverordnetenversammlung bereitgestellt werden. Auch wurde für den bereits finanzierten Ausbau der Mensa der Betriebsstart zum August 2020 angekündigt. „Auch, wenn noch einige Zeit bis zur fertigen Sanierung vergehen wird und auch baurechtliche Fragen zu klären sind, so gibt es doch eine klare Perspektive für die Sanierung der maroden Pavillons der Wilhelm-Leuschner-Schule. Die SPD Rathausfraktion will diesen Weg mit den notwendigen Beschlüssen in den kommenden Haushaltsberatungen unterstützen“, erklärt der schulpolitische Sprecher der SPD-Stadtverordnetenfraktion, Dr. Hendrik Schmehl.


Die SPD Fraktion sieht, dass die Schulleitung in den vergangenen Jahren eine tolle Arbeit gemacht hat. Das belegt auch die wachsende Schülerzahl sowie die stark gestiegene Zahl an Erstwünschen für die WLS. Gerne würde die SPD Fraktion diesen Erfolg durch die schnelle Wiedereinführung der Oberstufe unterstützen – sieht aber unter den momentan bestehenden Kapazitäten an Oberstufen keine Genehmigungsfähigkeit durch das Hessische Kultusministerium. „Umso sinnvoller finden wir die Ankündigung des Schuldezernenten, dass er davon ausgeht, dass im Erlass des HKM zur Teilfortschreibung des Schulentwicklungsplanes sehr ausführlich zu dem Thema Stellung bezogen werden soll. Wichtig ist, dass – wie vom Schuldezernenten angekündigt – bei einer Sanierung auch die notwendigen Fachräume berücksichtigt werden, so dass eine Oberstufe bei Bedarf auch kurzfristig eingerichtet werden kann“, so Dr. Schmehl abschließend.

 

   

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