71. Schiersteiner Hafenfest - Verkehrshinweise

Anlässlich des alljährlich stattfindenden Hafenfestes werden ab Montag, 8.Juli, im Bereich des Schiersteiner Hafens Verkehrsbeschränkungen wirksam. Die Straßenverkehrsbehörde informiert, dass im Einzelnen die folgenden Maßnahmen durchgeführt werden.

 

Während des Hafenfestes werden sämtliche zum Hafen führenden Straßen für den Verkehr gesperrt. Die Zufahrt ist lediglich und ausschließlich Anwohnern und Gewerbetreibenden gestattet, wobei auch hier die Regelungen der Straßenverkehrsordnung zu beachten sind.

 

Durch die Verkehrspolizei werden verstärkt Kontrollen bezüglich der parkenden Fahrzeuge im gesperrten Bereich durchgeführt.

 

Die Kleinaustraße ist ab Donnerstag, 11. Juli, ab der Söhnleinstraße gesperrt.

 

Das Befahren der Storchenallee zwischen Rheingaustraße und Wasserrolle ist ab Freitag, 12. Juli, nur für Anwohner, Linienverkehr und Taxen zulässig.

 

Von Freitag, 12. Juli, 9 Uhr, bis Dienstag, 16. Juli, 9 Uhr, wird in den Straßen Neckarstraße, Moselstraße und Wupperstraße ein Einbahnverkehr eingerichtet, um die Aufrechterhaltung des Linienbusverkehrs zu gewährleisten.

 

Behindertenparkplätze stehen in der Storchenallee zur Verfügung.

 

Alle Besucher des Hafenfestes werden dringend gebeten, die Verkehrsregelungen zu beachten. Wegen der sehr begrenzten Anzahl an Parkmöglichkeiten im Umfeld des Hafens, wird den Besuchern dringend empfohlen, öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen.

 




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