Politik

Sitzung der Stadtverordnetenversammlung

In der kommenden Woche tagt die Stadtverordnetenversammlung in öffentlicher Sitzung. Direkt davor kommt der Haupt- und Finanzausschuss zu einer Sitzung zusammen.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss tagt am Donnerstag, 12. Dezember, von 15.30 Uhr an im Rathaus, Schlossplatz 6, Raum 22 (Erdgeschoss). Auf der Tagesordnung stehen unter anderem die Themen Wirtschaftsplan 2020 und Mittelfristplanung 2021 bis 2024 der WVV Wiesbaden Holding GmbH, Finanzierung ÖPNV/ESWE Verkehrsgesellschaft mbH, der Stellenplan 2020/2021 sowie der Entwurf des Haushaltsplans 2020/2021.

 

Die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung beginnt am Donnerstag, 12. Dezember, um 16 Uhr im  Rathaus, Schlossplatz 6, im Stadtverordnetensitzungssaal. Auf der Tagesordnung stehen neben der Fragestunde Anträge der Fraktionen unter anderem zu den Themen „Umsetzung der Mietpreisbremse bei GWW und GeWeGe“, „Ehrenamt und Vereine haben jetzt und in Zukunft in Wiesbaden ihren festen Platz“, „Neuen Haltepunkt an der Wallauer Spange für Wiesbadens östliche Vororte erschließen“, „Änderung der Satzung über die Gebühren für die Benutzung von Parkplätzen im öffentlichen Straßenraum der Landeshauptstadt Wiesbaden (Parkgebührenordnung)“, „Das Ostfeld entwickeln -  ohne §165 BauGB“, „Kinderfreundliche Kommune“, „Milieuschutzsatzung und Immobilienverkauf Rüdesheimer Straße 23, Wiesbaden“, „Gewerbesteuer senken“, ein Bericht zum Akteneinsichtsausschuss „Causa Schüler“ und der Stellenplan 2020/2021 sowie der Entwurf des Haushaltsplans 2020/2021.

 

 

Jugendparlament tagt

Die öffentliche Sitzung des Jugendparlaments findet am Mittwoch, 20. November, ab 18 Uhr im Rathaus, Schlossplatz 6, Raum 22, Erdgeschoss, statt.

Auf der Tagesordnung stehen unter anderem der Bericht des Vorstands sowie die Themen „Wahl zum Jugendparlament 2020 – Werbephase“ und „Kostenlose Monatshygiene an öffentlichen Toiletten“.

 

Vorstandswechel CDU im Westend

Isolde Zindel zur neuen Vorsitzenden gewählt

 

Der Stadtbezirksverband im Westend der CDU hat einen Vorstand gewählt. Nachfolgerin von Peer-Sebastian Tiebing, der nach sechzehn Jahren an der Spitze des Stadtbezirksverbandes nicht mehr kandidiert hat, ist Isolde Zindel. Zu ihrem Stellvertreter wurde Adrian Liebert gewählt. Weiterhin gehören den Vorstand Eleftherios Tsiridisals Schriftführer und als Beisitzer Dr. Reinhard Völker, Christian Hill, Martin Reinhardt und Christoph Harendt an. Mitgliederbeauftragter ist zukünftig Peer-Sebastian Tiebing.

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„Mit einer guten Mischung aus jungen und erfahrenen Mitgliedern sehe ich uns für die Kommunalwahl 2021 gut aufgestellt“ sagt Isolde Zindel „Da ich jedoch zurzeit die einzige Frau im Vorstand bin, wird einer meiner Schwerpunkte in Zukunft darauf liegen, mehr Damen im Westend für politische Themen zu interessieren. Weitere Themen, denen wir uns in Zukunft noch stärker widmen werden, sind die Sicherheit und die Verkehrssituation in unserem Stadtteil“.

   

Mietpreise: Im abschüssigen Gelände darf man sich nicht mit zaghaftem Bremsen begnügen!

Der Mangel an bezahlbarem Wohnraum in Wiesbaden gleicht mehr und mehr einem abschüssigen Gelände, an dessen Ende immer mehr Mieterinnen und Mieter in einen Abgrund zu stürzen drohen.

Die Initiative „Gemeinwohl hat Vorfahrt“ (GhV) und der DGB Wiesbaden Rheingau-Taunus finden es insofern ermutigend, dass die Aufsichtsräte der städtischen Wohnungsgesellschaften GWW und GeWeGe Mitte September fast einstimmig echte Handlungsbereitschaft signalisiert haben und sich nicht länger mit wohlfeilen Worten begnügen wollen.

Die zuständigen Ausschüsse und die Stadtverordnetenversammlung müssten aber nach unserer Auffassung kräftig nachbessern, damit eine Mietpreisbremse Wirklichkeit wird, die in höchst abschüssigem Gelände auch wirklich greift.

Sascha Schmidt (Vorsitzender DGB Wiesbaden Rheingau-Taunus): „Gut und richtig ist, dass ein mit Zahlen bestücktes, konkretes Modell der Mietendeckelung vorgelegt wird. Nun kann man endlich über das richtige Wie streiten. Positiv ist auch, dass die Gewinnabführungen an die Stadt verringert werden sollen, um den Wohnungsunternehmen in Zeiten großer Herausforderungen notwendige Handlungsspielräume zu eröffnen. Aber: Die vorgesehene Mietpreisbremse ist erheblich zu schwach und mit 3 Jahren Laufzeit viel zu kurz, um im besagt abschüssigen Gelände die notwendige Wirkung zu entfalten.“

GWW/GeWeGe haben 2017 einen Gewinn von 13,2 Mio. und 2018 von 17,1 Mio. Euro verbucht. Die GWW und ihre Schwestergesellschaft GeWeGe verfügen in Wiesbaden über mehr als 13.000 Wohnungen.

Geht es nach dem Willen der Aufsichtsräte, dann würden ca. 9.000 frei finanzierte Wohnungen von folgender Festsetzung maximal zulässiger Mieterhöhungen erfasst:

- Bei ca. 2.700 Wohnungen (Neubauten ab Baujahr 2000 und vollsanierte) sowie bei ca. 750 preiswerten Altwohnungen würde eine Mietsteigerung von 10 % in 3 Jahren erlaubt.

- Bei den restlichen ca. 5.700 Wohnungen ist eine Mietsteigerung von 5 % in 3 Jahren veranschlagt.

 

Im Klartext: Die gesetzlich vorgegebene Kappungsgrenze für Preisaufschläge wird nur soweit begrenzt, dass den städtischen Wohnungsgesellschaften immer noch ein erheblicher Gewinn-Zuwachs bleibt.

Hans-Georg Heinscher (GhV): „Das ist zu viel des Guten für GWW/GeWeGe und zu viel des Schlechten für MieterInnen und Wohnungssuchende. Vordringliche Aufgabe der Stadt ist es nicht, die Aussichten unserer Wohnungsgesellschaften aus rein betriebswirtschaftlichen Gründen auf weitere Gewinn-Zuwächse fortzuschreiben, sondern der Mietpreisexplosion energisch Einhalt zu gebieten.“.

Es mag aus Sicht der wohnungspolitisch Verantwortlichen der Stadt noch angehen, die gute Ertragslage der städtischen Wohnungsgesellschaften auf gleichem Niveau wie in den Vorjahren zu halten, ja, sie durch eine Minderung der Gewinn-Abführung an die Stadt weiter zu stärken. Dass die Stadt in Zeiten eines ausgeglichen Mietmarktes die Überschüsse aus dem Mietgeschäft nach Kräften nutzt, um andere Aufgaben quer zu finanzieren, macht Sinn. In Zeiten der Mietpreisexplosion macht es hingegen keinen Sinn, sondern wirkt völlig kontraproduktiv. Die üppigen Mietpreissteigerungen, die man den großen Marktteilnehmern GWW/GeWeGe auch in Zukunft zugestehen will, würden das allgemeine Mietpreisniveau in neue Höhen treiben – der Mietpreisspiegel der Zukunft wäre noch mehr zu fürchten als der von heute.

GhV und DGB Wiesbaden-Rheingau-Taunus halten an ihrer Forderung nach einer Begrenzung von Mieterhöhungen auf maximal ein Prozent pro Jahr für mindestens 5 Jahre fest. Wir sehen in einer zusätzlichen Verringerung der Gewinnausschüttung an die Stadt das Mittel der Wahl diese Forderung umzusetzen, ohne dass der Handlungsspielraum von GWW/GeWeGe wesentlich eingeengt wird. Es sollte ernsthaft erwogen werden, GWW/GeWeGe nicht – wie vom Aufsichtsrat geplant – weiterhin 1,5 Millionen Euro pro Jahr zu entziehen, sondern ihnen erheblich mehr vom Erwirtschafteten zu lassen.

Sascha Schmidt: „Nicht auf halbem Wege stehen zu bleiben, sondern mit gutem Beispiel voran zu gehen ist das Gebot der Stunde. Die „Nassauischen Heimstätte“ (NH) hat für ihre Wohnungen bereits vor Monaten eine nach Einkommen gestaffelte Mietpreisbremse beschlossen. Das kam nicht von ungefähr – Antrieb für den NH-Beschluss war die zuvor in Frankfurt beschlossene Mietpreisbremse von einem Prozent pro Jahr - und dies für 10 Jahre!“

Hans-Georg Heinscher: „Sollte die Stadtverordnetenversammlung sich aus rechtlichen Gründen nicht in der Lage sehen, die künftigen Gewinn-Zuwächse der städtischen Wohnungsgesellschaften und damit den Mietenanstieg im notwendigen Umfang zu begrenzen, wäre eine Überführung der Gesellschaften in städtische Eigenbetriebe zu fordern. Die Geschäftspolitik in diesem für die Wohnraumversorgung ganz Wiesbadens so entscheidenden Tätigkeitsbereich könnte damit nachhaltig auf die Gemeinwohlverpflichtung ausgerichtet werden – der aus dem GmbH-Gesetz gerne abgeleitete Zwang, vor allem die wirtschaftlichen Ertragsinteressen der Anteilseigner zu bedienen, würde endlich entfallen.“

 

Kinderrechte im Grundgesetz – Wir diskutieren

Studieren mit Kind – Das allein ist schon eine Herausforderung. Aus diesem Grund setzt sich der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) der Hochschule RheinMain dafür ein, Eltern zu unterstützen. Aus aktuellem Anlass findet am 22.10.2019 um 15.30 Uhr in A215 am Campus Kurt-Schumacher-Ring der Hochschule RheinMain in Wiesbaden eine Veranstal-tung rund um das Thema Kinderrechte und die Aufnahme dieser in das Grundgesetz statt.


Im Herbst 2018 hat sich eine breite Initiative gegründet, die öffentlichkeitswirksame Aktionen planen, um so die Dringlichkeit der Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz zu verdeutli-chen. Die Initiative besteht aus rund 50 Organisationen der Zivilgesellschaft. Ziel ist es, Kinder, Jugendliche und Erwachsene darüber zu informieren, warum Kinderrechte im Grundgesetz not-wendig sind und Diskussionen zu dem Thema anzuregen. In Kooperation mit der Hochschule RheinMain und Prof. Markus Fischer wird eine Diskussionsrunde am Campus stattfinden, bei der die Frage aufgegriffen wird, welche Vor- und Nachteile die Implementierung der Kinderrechte in das Grundgesetz bietet.


Laut dem Deutschen Kinderhilfswerk könnte unter anderem das Kindeswohl weiter in den Vor-dergrund rücken, staatliche Verpflichtungen für die Lebensverhältnisse herangezogen sowie der Schutz von Kindern verbessert werden. Im Gegensatz dazu soll ebenfalls thematisiert werden, welche Bedenken Eltern haben und welche Nachteile die Implementierung in das Grundgesetz mit sich bringt. „Wir als Allgemeiner Studierendenausschuss der Hochschule RheinMain möch-ten Studierenden mit Kind und allen anderen Interessenten*innen die Möglichkeit geben, sich über das Thema zu informieren und sich eine eigene Meinung zu bilden“, sagt Caroline Blank vom Familienreferat des AStA.


Die Veranstaltung ist kostenlos und kann von Studierenden sowie allen anderen Interessierten besucht werden. Der AStA und alle Organisatoren*innen freuen sich auf eine spannende und vielseitige Diskussion.

 

   

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