Eberhard Seidensticker (CDU):

Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes abwarten
Eberhard Seidensticker, stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher und Kandidat der CDU Wiesbaden für die Wahl zum Oberbürgermeister, begrüßt die von der Bundesregierung beschlossene Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG). Demnach sollen Fahrverbote in Städten mit nur geringen Überschreitungen des derzeit geltenden Grenzwerts für Stickoxide von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft in der Regel als nicht verhältnismäßig gelten. Das betrifft voraussichtlich auch Wiesbaden.


Vor diesem Hintergrund spricht sich Seidensticker für eine Verlegung des für Dezember geplanten Verhandlungstermins vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden über die Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Wiesbaden aus. Das Gericht wird insbesondere darüber entscheiden, ob zur Einhaltung der Stickoxid-Grenzwerte Fahrverbote für Dieselfahrzeuge vorzusehen sind. Seidensticker: „Da sich die Rechtslage kurzfristig ändern wird, halte ich eine Verhandlung und Entscheidung des Gerichts zum jetzigen Zeitpunkt für wenig sinnvoll. Ich würde es im Sinne der Rechtssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger begrüßen, wenn das Gericht den Termin auf einen Zeitpunkt verlegt, bei dem die neue Rechtslage in die Urteilsfindung einfließen kann.“


Auch dass das Land Hessen Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts zur Frage von Fahrverboten in Frankfurt am Main eingelegt hat, sollte bei der Festlegung des Verhandlungstermins für Wiesbaden berücksichtigt werden, so Seidensticker. An den von der Stadtverordnetenversammlung im September beschlossenen Maßnahmen zur Vermeidung eines Dieselfahrverbots in Wiesbaden will indes auch Seidensticker festhalten: „Die Stadt ist gut beraten, im Interesse des Gesundheitsschutzes unserer Bürger an der schnellstmöglichen Umsetzung des Maßnahmenpakets zur Reduzierung der Schadstoffe in der Luft festzuhalten.“

 




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