SPD-Fraktion begrüßt Erlass zu Schutzzonen vor Beratungsstellen

Die SPD-Stadtverordnetenfraktion begrüßt sehr, dass der hessische Innenminister endlich die Notwendigkeit einer Regelung erkannt hat, um einen Spießrutenläufe für Beratungssuchende bei Schwangerschaftskonflikten zu verhindern und nun in einem Erlass geregelt wird, wie mit Genehmigungen für Demonstrationen der selbsternannten Lebensschützer umzugehen ist. In dem Erlass heißt es, dass kein Sicht- oder Rufkontakt zu der Beratungsstelle bestehen darf, um das Persönlichkeitsrecht der schwangeren Frauen zu schützen. „Frauen, die eine vertrauliche, ergebnisoffene und vor allem anonyme Beratung wollen, befinden sich oft in einer verwundbaren und psychisch emotional sehr belastbaren Situation. Diese Frauen brauchen Schutz, um eine klare Entscheidung treffen zu können, ob ein Schwangerschaftsabbruch für sie in Frage kommt oder eben nicht“, erklärt Anita Hebenstreit, frauenpolitische Sprecherin der SPD-Stadtverordnetenfraktion. „Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch in Erwägung ziehen, müssen sich nach deutschem Recht beraten lassen. Wenn unmittelbar vor solchen Einrichtungen demonstriert wird, werden hier Grundrechte eingeschränkt. Der Bundesgesetzgeber hat eine Beratungspflicht für Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch in Erwägung ziehen, festgelegt. Jetzt ist gegeben, dass Frauen ungehindert Zugang zu einer Beratungsstelle haben und somit eine ungestörte und anonyme Beratung erfolgen kann. Wir erwarten, dass der neue Erlass zur Einschränkung der Demonstrationen vor Beratungsstellen nun auch in Wiesbaden möglichst schnell umgesetzt wird“, so Hebenstreit abschließend.

 

In der Vergangenheit haben Abtreibungsgegner vermehrt Demonstrationen vor Einrichtungen wie profamilia abgehalten und somit viele Frauen abgeschreckt und ihnen die Möglichkeit einer stressfreien Beratung genommen. Bereits am 26.03.2019 wurde das Thema im Ausschuss „Frauen, Wirtschaft und Beschäftigung“ auf Initiative der SPD-Rathausfraktion behandelt.

 




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