Der DGB Hessen-Thüringen und die IG BAU sprachen sich im Rahmen einer Pressekonferenz für eine grundlegende Überarbeitung des Tariftreue- und Vergabegesetzes (HVTG) aus.

Michael Rudolph, Vorsitzender des DGB Hessen-Thüringen: „Aus dem Vergabegesetz muss ein richtiges Tariftreuegesetz werden. So können Betriebe und ihre Beschäftigten vor Dumpingwettbewerben bei öffentlichen Aufträgen geschützt werden. Außer Bekenntnissen zur Stärkung der Tarifbindung im Koalitionsvertrag ist in dieser Frage aber nichts geschehen. Wir wollen, dass jetzt endlich gehandelt wird.“

 

Bisher gebe es nur eine Tariftreueregelung für Auftragsvergaben im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und im Schienenpersonennahverkehr (SPNV). Diese müsse aus Sicht der Gewerkschaften auf alle Branchen und Gewerke ausgeweitet werden. Als Untergrenze für Branchen ohne Tarifvertrag solle ein vergabespezifischer Mindestlohn in Höhe der untersten Lohngruppe des Tarifvertrages für die Landesbeschäftigten eingeführt werden. Außerdem müssten die Beschäftigten bei Betreiberwechseln – beispielsweise im Nahverkehr oder bei sozialen und Bildungseinrichtungen – geschützt werden. Hier sei eine Regelung notwendig, nach der das Personal vom früheren Dienstleister auf den Neuen übergehe.

 

Scharf kritisieren die Gewerkschafter in diesem Zusammenhang den Evaluationsbericht, den die Landesregierung zum Hessischen Vergabegesetz vorgelegt hat. „Die Anlage des Berichts geht an den Problemen der Beschäftigten in diesem Land vorbei“, so Rudolph. Eine wesentliche Ursache für den nach wie vor großen Niedriglohnsektor sei die gestiegene Lohnspreizung sowie die abnehmende Tarifbindung. Dadurch wachse die Armut in Deutschland weiter an. Diese Tendenz werde auch durch Unterbietungswettbewerbe um öffentliche Aufträge gefördert. Deshalb sei – mit Blick auf das HVTG – eine ernstzunehmende Bestandsaufnahme wichtig gewesen. „Was die Landesregierung jetzt vorgelegt hat, ist ein schlechter Scherz. Das kann aber noch nachgebessert werden. Hierzu muss der Kreis der Beteiligten an der Evaluation insbesondere um die Sozialpartner auf Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite erweitert werden. Darüber hinaus sollten aber auch Kammern und andere Verbände einbezogen werden.“

 

Rosenbaum ergänzt: „Das Hessische Vergabegesetz ist ein Garant für unfaire Vergabe und fördert Lohndumping. Dies wäre bei einer seriösen Evaluation auch offen gelegt worden. Wir brauchen in Hessen endlich einen fairen Wettbewerb, der nicht über die besten Kontakte zu Subunternehmern, denen die Worte Mindestlohn und Steuer fremd sind, entschieden wird. Leider ist das, wie die Realität beweist, nicht ohne Kontrollen und harte Strafen bei Gesetzesverstößen möglich. Seriöse hessische Betriebe müssen die Chance erhalten, ohne den Einsatz von modernen ‚Arbeitssklaven‘, einen öffentlichen Auftrag zu erzielen. Europa hat seine Arbeit gemacht. Die neue europäische Entsenderichtlinie sagt in Kurzform: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort. Nach Angaben der Sozialkassen liegen die Durchschnittslöhne in Frankfurt und Wiesbaden unter dem Mindestlohn für das Baugewerbe. Hessen ist gesamt betrachtet das Armenhaus des Baugewerbes und bildet mit weitem Abstand das Schlusslicht im Vergleich zu allen anderen westdeutschen Bundesländern.“

 

Insgesamt sei die Evaluation eine Alibiveranstaltung, die hinter alle bisher von anderen Landesregierungen vorgelegten Berichte weit zurück falle. „Wir brauchen ein zeitgemäßes, europarechtskonformes Vergabe- und Tariftreugesetz, das die europäischen Vorgaben umsetzt. In dem ausdrücklich geregelt ist, dass der Generalunternehmer auch für die Verstöße seiner Subunternehmer haftet“, so Rudolph abschließend.

 




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