Kinderrechte im Grundgesetz – Wir diskutieren

Studieren mit Kind – Das allein ist schon eine Herausforderung. Aus diesem Grund setzt sich der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) der Hochschule RheinMain dafür ein, Eltern zu unterstützen. Aus aktuellem Anlass findet am 22.10.2019 um 15.30 Uhr in A215 am Campus Kurt-Schumacher-Ring der Hochschule RheinMain in Wiesbaden eine Veranstal-tung rund um das Thema Kinderrechte und die Aufnahme dieser in das Grundgesetz statt.


Im Herbst 2018 hat sich eine breite Initiative gegründet, die öffentlichkeitswirksame Aktionen planen, um so die Dringlichkeit der Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz zu verdeutli-chen. Die Initiative besteht aus rund 50 Organisationen der Zivilgesellschaft. Ziel ist es, Kinder, Jugendliche und Erwachsene darüber zu informieren, warum Kinderrechte im Grundgesetz not-wendig sind und Diskussionen zu dem Thema anzuregen. In Kooperation mit der Hochschule RheinMain und Prof. Markus Fischer wird eine Diskussionsrunde am Campus stattfinden, bei der die Frage aufgegriffen wird, welche Vor- und Nachteile die Implementierung der Kinderrechte in das Grundgesetz bietet.


Laut dem Deutschen Kinderhilfswerk könnte unter anderem das Kindeswohl weiter in den Vor-dergrund rücken, staatliche Verpflichtungen für die Lebensverhältnisse herangezogen sowie der Schutz von Kindern verbessert werden. Im Gegensatz dazu soll ebenfalls thematisiert werden, welche Bedenken Eltern haben und welche Nachteile die Implementierung in das Grundgesetz mit sich bringt. „Wir als Allgemeiner Studierendenausschuss der Hochschule RheinMain möch-ten Studierenden mit Kind und allen anderen Interessenten*innen die Möglichkeit geben, sich über das Thema zu informieren und sich eine eigene Meinung zu bilden“, sagt Caroline Blank vom Familienreferat des AStA.


Die Veranstaltung ist kostenlos und kann von Studierenden sowie allen anderen Interessierten besucht werden. Der AStA und alle Organisatoren*innen freuen sich auf eine spannende und vielseitige Diskussion.

 




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