Ein Jahr Teilhabechancengesetz: Noch viel Luft nach oben in Hessen!

Ein Jahr nach Inkrafttreten der neuen Fördermöglichkeiten nach §16e und §16i SGB II zieht der DGB Hessen-Thüringen eine ernüchternde Bilanz zur Umsetzung des Teilhabechancengesetzes. Anlässlich der heute veröffentlichten Statistiken der Bundesagentur für Arbeit zur Situation am hessischen Arbeitsmarkt erklärt der DGB-Bezirksvorsitzende Michael Rudolph:

 

„In Hessen ist noch viel Luft nach oben. Insgesamt konnten in Hessen nur 1.600 Menschen im Langzeitleistungsbezug in ein Arbeitsverhältnis vermittelt werden. Es ist nicht nachvollziehbar, warum nur so wenige Arbeitgeber die großzügigen Lohnkostenzuschüsse in Anspruch nehmen, wenn gleichzeitig ständig über einen Arbeitskräftebedarf geklagt wird.“ Insgesamt habe es 400 Maßnahmeneintritte nach § 16e und 1.200 Eintritte nach §16i gegeben. Der Anteil der Maßnahmeneintritte an allen Langzeitleistungsbeziehern liege hier bei unter einem Prozent – damit sei Hessen; zusammen mit dem Freistaat Hamburg; trauriges Schlusslicht.  

 

Rudolph weiter: „Nicht nur die Arbeitgeber, sondern auch die Jobcenter sind in der Pflicht und müssen ihre Vermittlungspraxis überdenken. Andere Bundesländer, wie Berlin, zeigen, wie es gehen kann. Bei der Vermittlung müssen die Menschen mit ihren Stärken und Fähigkeiten im Mittelpunkt stehen. Es handelt sich um einen Personenkreis, der sich teilweise schon sehr lange im Leistungsbezug befindet und der eine besondere Förderung braucht.“

 

Mit Sorge betrachte Rudolph die Erfahrungsberichte aus den Jobcentern. Aus diesen gehe hervor, dass sich die Förderdauer im Arbeitsmarktprogramm nach §16i, die eigentlich auf fünf Jahre angelegt sein sollte, stark verkürzt hat: Laut der Berichte wurden nur Zwei-Jahres-Verträge abgeschlossen.

 

Der Hintergrund sei einfach, so Rudolph: „Nur in den ersten zwei Jahren liegt der Lohnkostenzuschuss bei 100 Prozent, danach muss der Arbeitgeber sich an den Lohnkosten in geringem Maße beteiligen. Wir warnen hier ausdrücklich vor Mitnahmeeffekten. Es darf nicht passieren, dass die Arbeitgeber, sobald sie sich nach zwei Jahren an den Lohnkosten beteiligen müssen, den Beschäftigten den Stuhl vor die Tür stellen und sich aus der Verantwortung stehlen. Dem Bundesarbeitsminister ging es ausdrücklich darum, den Betroffenen eine langfristige Perspektive am Arbeitsmarkt aufzuzeigen. Im besten Fall sollte diese in ungeförderte Weiterbeschäftigung münden. Die hohe Anzahl an Zwei-Jahres-Verträgen konterkariert dieses Vorhaben. Wir werden dies in den örtlichen Beiräten der Jobcenter genau beobachten. Missbrauch muss vermieden werden!“

 

Abschließend appelliert Rudolph vor allem an die Privatwirtschaft: „Das Paket aus Lohnkostenzuschüssen und Coaching kann ein langfristiger Beitrag zur Sicherung des Arbeitskräftebedarfs sein. Diese Chance liegen zu lassen, ist weder gut für die Menschen, noch für die Wirtschaft.“

 




trollbuhne





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