DGB: Arbeitgeber müssen Kurzarbeitergeld aufstocken

Der DGB-Bezirksvorsitzende von Hessen und Thüringen, Michael Rudolph, hat heute in Kassel die Forderung bekräftigt, das Kurzarbeitergeld für die Beschäftigten auf mindestens 80  Prozent des Nettolohnes aufzustocken.

 

„Viele Beschäftigte sind in dieser Krise von Komplettschließung ihrer Werke und Büros betroffen. Da reichen 60 Prozent des Kurzarbeitergeldes nicht aus. Plötzliche Einkommenseinbußen von 40 Prozent bedeuten für tausende Arbeitnehmerhaushalte; bei laufenden Mieten und anderen Verpflichtungen; sofort existentielle Nöte. Besonders Niedrigverdienerinnen und Niedrigverdiener treffen die massiven Einkommensverluste hart. Die Arbeitgeber werden jetzt durch die neuen Regelung beim Kurzarbeitergeld entlastet, davon müssen auch die Beschäftigten profitieren. Die soziale Gerechtigkeit darf vor allem in der Krise nicht auf der Strecke bleiben.“

 

Durch die Änderungen beim Kurzarbeitergeld bekämen Arbeitgeber nun ab dem ersten Tag der Kurzarbeit die Sozialabgaben zu 100  Prozent erstattet. Das sei eine erhebliche Entlastung – im Gegensatz zur bisherigen Regelung. Sie müssten sich jetzt ihrer sozialen Verantwortung stellen und den Arbeitnehmeranteil der erstatteten Sozialversicherungsbeiträgen an die Beschäftigten weiter geben.

 

Rudolph weiter: „Viele Branchen und Unternehmen zeigen diese Verantwortung bereits, indem sie Tarifverträge zur Aufstockung bei Kurzarbeit abgeschlossen haben. Dort, wo dies noch nicht geschehen ist, fordern wir die Arbeitgeber auf, schnellstens auf unser Angebot zu Tarifverhandlungen einzugehen.

 

Die Bundesregierung  ist gefordert, den Beschäftigten in Branchen und Unternehmen ohne Tarifbindung, eine Mindestsicherung von mindestens 80 Prozent ermöglichen. Es muss für Arbeitgeber eine Verpflichtung geben,  den Arbeitnehmeranteil an den erstatteten Sozialversicherungsbeiträgen an die Beschäftigten weiter zu geben. Dazu muss die entsprechende Rechtsverordnung noch einmal korrigiert werden.“

 




trollbuhne





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