CDA: Geschehnisse der Arbeiterwohlfahrt in Wiesbaden aufklären

Personalunion zwischen AWO und SPD im Widerstreit zu der hessischen Gemeindeordnung "Man kann sich nur die Augen reiben über die Vorgänge in der AWO Wiesbaden/Frankfurt. Selbst der AWO-Bundesverband ist alarmiert und betont eine Selbstverständlichkeit: 'Die Gliederungen der Arbeiterwohlfahrt haben sich an das Steuer- und Gemeinnützigkeitsrecht zu halten." Mit diesen Worten kommentierte Dr. Hans-Achim Michna, Wiesbadener Kreisvorsitzender der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft CDA, die jüngste Entwicklung bei den AWO-Kreisverbänden in Wiesbaden und in Frankfurt. Die CDA der hessischen Landeshauptstadt fordert eine rückhaltlose Aufklärung aller Vorwürfe und die kooperative Mitarbeit der AWO-Funktionäre und ihrer Gremien. „Es geht für eine gemeinnützige Organisation überhaupt nicht, dass Anfrage- und Auskunftsersuchen nicht beantwortet werden. Sonst muss über die Konstitution der AWO ernsthaft nachgedacht werden. Wer jetzt bei der AWO mauert, schädigt den Ruf aller Sozialverbände“, betont Hans-Achim Michna, der selbst einem Sozialverband in Hessen, dem Kolpingwerk, vorsteht. Solidarisch im Dienst am Nächsten, dafür stehen die Wohlfahrtsverbände, dafür steht das Engagement von Tausenden. Die CDA sieht in der engen Verzahnung der SPD mit ihrer Schwesterorganisation AWO den langen Schatten jahrzehntelanger Wucherungen. Ein trübes Sichtfeld an Personalunionen mit Stadtverordneten und den Bereichen in der Stadtverwaltung, die Beschlussvorlagen entwerfen. Dies schafft fast zwangsläufig Systeme, die zu Vorteilsnahme verführen können. Der Governance-Kodex des AWO-Konzerns gibt dafür verbindliche Regeln vor, gegen die aber offensichtlich verstoßen wurde. Zusätzlich muss zu klären sein, wer von den aktuellen und früheren SPD Stadtverordneten auch auf der Leitungsebene der AWO mitwirkte und bei Verwaltungsentscheidungen zugunsten der AWO mitgestimmt hat. „Es muss sicherlich überprüft werden, welche Entscheidungen des Stadtparlaments in diesem Zusammenhang überhaupt rechtlich wirksam sind. Der hessische Städtetag erklärte dazu im Jahr 2010 die Gemeindeordnung (HGO) folgendermaßen: Sofern ein Widerstreit der Interessen offensichtlich ist, 'riskiert der Stadtverordnetenvorsteher sehenden Auges einen unwirksamen Stadtverordnetenbeschluss'“, so der Wiesbadener CDU-Stadtverordnete Dr. Michna abschließend.




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