DGB fordert Einführung eines hessischen Mietendeckels

Anlässlich des Vorstoßes der SPD zur Forderung eines Mietendeckels in Hessen, sagt Michael Rudolph, Vorsitzender des DGB Hessen-Thüringen:

 

„Es gibt zu wenig bezahlbare Wohnungen in den hessischen Städten und Ballungsräumen. Das ist eines der größten sozialpolitischen Probleme dieser Zeit. Wir begrüßen daher, dass sich die hessische SPD für eine stärkere Begrenzung der Mieten ausspricht. Die Vorhaben der schwarzgrünen Landesregierung sind in diesem Bereich unzureichend. Als DGB fordern wir die Einführung eines Mietendeckels durch die Landesregierung in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt. Ein solcher Mietendeckel würde eine Atempause verschaffen, um mehr sozialen und gemeinwohlorientierten Wohnraum zu schaffen. Zeitgleich mit der Einführung eines Mietendeckels muss der Bau bezahlbaren Wohnraums vorangetrieben werden.“

 

Der DGB ruft im Rahmen des Bündnisses #Mietenwahnsinn-Hessen am 28. März, ab 13 Uhr auf der Frankfurter Hauptwache zu einer Aktion auf. An diesem Tag findet bundesweit der internationale Housing Action Day statt.

 


Der DGB fordert seit langem einen Mietendeckel. Wir sehen dafür folgende Regelungen vor: Grundsätzlich sollte der Mietendeckel für Wohnungen im Bestand in Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt für zunächst fünf Jahre gelten. Wir plädieren für eine Kombination aus differenzierten Mietobergrenzen und einem Mieterhöhungstopp: Für Mieten in angespannten Wohnungsmärkten, die über einer zu definierenden Mietobergrenze liegen, muss ein Mietenstopp ausgesprochen werden. In diesen Fällen darf die Miete, auch bei Wiedervermietung, nicht weiter erhöht werden. Mieten, die noch unterhalb der Mietobergrenzen liegen, sollten bis zum Erreichen der Mietobergrenze jährlich um zwei Prozent angehoben werden können. Bei Wiedervermietung müssen die Mietobergrenzen eingehalten werden. Außerdem müssen Härtefallregelungen gelten. Darüber hinaus muss es die Möglichkeit geben, Mieten, die mindestens 20 Prozent oberhalb der definierten Höchstgrenzen gelten, auf Antrag zu senken. Für Modernisierungen müssen spezifische Regelungen geschaffen werden. Neubauwohnungen sollten von einem Mietendeckel ausgenommen werden, damit sich die Investitionstätigkeit stärker als bisher auf den Wohnungsneubau konzentriert.

 




trollbuhne





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